BGV A3 in Nürnberg

DGUV Vorschrift 3 (alt BGV-A3) Prüfung

Diese Vorschrift regelt die Prüfung sämtlicher elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen, sowohl stationäre als auch ortsveränderliche, die in einem Unternehmen vorhanden sind. Grundlage dieser Prüfung sind folgende Gesetze:

  • DGUV Vorschrift 3 (alt BGV-A3) (berufsgenossenschaftliche Vorschriften)
  • DIN VDE 0701-0702
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Wenn alle elektrischen Anlagen und Maschinen den geltenden Vorschriften bezüglich Sicherheit und Gesundheit entsprechen, werden sie mit einer Konformitätserklärung gekennzeichnet (CE-Kennzeichnung).

Gründe für die DGUV Vorschrift 3 (alt BGV-A3)

Diese Prüfungen dienen dem Unfall- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und – entsprechend des Gefahrenpotentials elektrischer Geräte – auch dem Schutz von Menschenleben. Unfälle mit Strom fordern zwar mittlerweile jährlich weniger Todesopfer, aber dennoch müssen Gefahren konsequent vermieden werden. Seit 1973 existieren die ersten regelmäßigen Prüfungen nach dem ArbSchG, nachdem es zahlreiche ernste Unfälle mit elektrischem Strom gegeben hatte. Heute sind die Prüfintervalle streng geregelt und ihre Nichteinhaltung ist ein Straftatbestand. Auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist dann nicht gegeben.
Im Falle eines Unfalls muss der Unternehmer seine erfolgten Prüfungen vollständig nachweisen, damit der Schaden reguliert wird. Die Berufsgenossenschaften haften ebenfalls nur bei korrekt verlaufenen DGUV Vorschrift 3 (alt BGV-A3)-Prüfungen – ansonsten leisten sie sogar im Todesfall keine Zahlungen und der Arbeitgeber haftet allein.

Die generellen Bedingungen der DGUV Vorschrift 3 (alt BGV-A3)-Prüfung

Geprüft werden:

  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel (fest angebracht oder nur sehr schwer zu bewegen und mit einer beweglichen Leitung versehen)
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (können an unterschiedlichen Standorten betrieben oder während des Betriebes örtlich verändert werden)
  • stationäre Anlagen (mit ihrer Umgebung fest verbunden)
  • nichtstationäre Anlagen z.B. Baustromverteiler (werden nach Gebrauch generell wieder abgebaut, um sie anderswo einzusetzen)
  • elektrische Geräte (z.B. IT, Drucker, Verlängerungskabel, Küchengeräte, elektrische Werkzeuge)

Zum Prüfungsumfang gehören:

  • eine Prüfung vor Inbetriebnahme eines Betriebsmittels bzw. Gerätes
  • Kontrollprüfungen in bestimmten Intervallen
  • Prüfung durch Sichtprüfung (sichtbare Schäden, Zustand der Bauteile, Biegeschutz, Zugentlastung)
  • Prüfung durch Messung: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ersatzableitungsstrom, Berührungsstrom, Schutzleiter- bzw. Differenzstrom
  • Prüfung durch Funktionstest: Fällt er positiv aus, wird die Prüfplakette vergeben und sichtbar angebracht

Die Prüfintervalle und -fristen

Die Intervalle hängen von den jeweils geltenden Gefährdungsbeurteilungen ab. Diese enthalten Analysen bezüglich der Beanspruchung der Betriebsmittel. Prüfintervalle liegen bei starker Beanspruchung bei drei Monaten und bei geringer Nutzung können auch 24 Monate ausreichen (bei ortsveränderlichen Geräten). Im Prüfungsumfang enthalten sind immer eventuelle Verlängerungskabel und Stecker. Beträgt die Fehlerquote unter 2 %, kann der Prüfintervall verlängert werden. Für ortsfeste Betriebsmittel gilt ein Prüfintervall von vier Jahren.
Die BGV A3-Prüfung darf nur von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft durchgeführt werden.

Das Prüfprotokoll

Zu einem vollständigen Prüfprotokoll gehören diese Angaben:

  • Prüfungsschein-Nummer
  • Name des Prüfers
  • Datum
  • Name und Adresse des Auftraggebers
  • Standort der Prüfung
  • Bezeichnung der zu prüfenden Betriebsmittel nach Schutzklassen
  • Anzahl der geprüften Geräte nach Schutzklassen
  • Anzahl der Beanstandungen
  • Zusammenfassung der Anzahl der geprüften Geräte
  • Ergebnisse der Sichtprüfung
  • Ergebnisse der Messprüfung
  • Unterschrift des Prüfers

Zur Durchführung der Prüfung muss der Auftraggeber eine Inventarliste aufstellen, anhand derer die Prüfung vorgenommen wird. Die Liste wird bei jeder Neuanschaffung bzw. Inbetriebnahme weiterer Geräte aktualisiert. Zur Liste gehören:

  • Inventarverzeichnis
  • Standort des Gerätes
  • Inventarnummer
  • Prüfberichtnummer
  • Datum der letzten Prüfung
  • Festgestellte Mängel
  • Datum der nächsten Prüfung

Die Geräte sind in der Regel durch ihren Barcode (ID-Nummer) gekennzeichnet. Zusätzlich empfiehlt sich die Anbringung eines Prüfcodes am Gerät, das die Termine der letzten und nächsten Prüfung enthält. Als Funktionsstatus dienen z.B. die Bezeichnungen „gut“, „schlecht“ oder „außer Betrieb“.

Anforderungen an die Prüfung

Die DGUV Vorschrift 3 (alt BGV-A3)-Prüfung muss bei ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln zusätzlich der BetrSichV entsprechen. Hier wird festgelegt, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für die termingerechten Prüfungen trägt – inklusive der Qualifikation der Prüfperson. Diese Qualifikationen werden in der Verordnung definiert und müssen auf Nachfrage des Auftraggebers von der Prüfperson nachgewiesen werden. Dies ist auch wichtig bei allen Haftungsfragen nach einem Unfall mit elektrischen Betriebsmitteln.

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